Franziska Bolte Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle welche Vorgehensweise und Antragsformulare benötigt werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Die Kosten können selbstverständlich auch persönlich übernommen werden. Vorteil ist das keinerlei Informationen nach außen gelangen. Die Gebühren richten sich hierbei ebenfalls nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Gesetzlich Versicherte
Über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren können die Kosten der Behandlung übernommen werden. Allerdings ist dieses Prozedere von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierzu.